Beherbergungsvertrag

Laut Auszug aus der Deutschen Hotelordnung gilt folgende Vereinbarung: Erst mit Ihrer ausdrücklichen Bitte um Buchung einer unserer Ferienwohnungen, bieten Sie uns als Gastgeber den Beherbergungsvertrag verbindlich an. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald Ihnen die Ferienwohnung von uns persönlich zugesagt wird. Sie erhalten nach verbindlicher Buchung eine schriftliche Buchungsbestätigung, diese ist Grundlage des Vertrages. Eine einseitige Kündigung des Vertrages ist dann nicht mehr möglich.

Wir als Gastgeber sind zur Bereitstellung der Ferienwohnung zum vereinbarten Termin verpflichtet, Sie als Gast sind zur Zahlung verpflichtet.
 

Rücktritt vom Vertrag

 

Ein Rücktritt vom Beherbergungsvertrag ist grundsätzlich nicht möglich. Auch wenn wichtige Gründe Sie hindern, die Reise anzutreten oder zwingen, vorzeitig abzubrechen, sind Sie zur Zahlung verpflichtet.

Wenn der Rücktritt so rechtzeitig erfolgt, dass wir als Gastgeber die Ferienwohnung ganz oder teilweise anderweitig vermieten können, rechnen wir Ihnen den erlangten Preis an.

Falls die Ferienwohnung jedoch nicht anderweitig vermietet wird, bleiben Sie in der Pflicht. Lediglich die ersparten Aufwendungen müssen wir Ihnen als Gastgeber vom vereinbarten Preis abziehen.

Von der Rechtssprechung anerkannt werden als Abzug bei Ferienwohnungen: pauschal 10 %

Höhere oder geringere Abzüge können durch Nachweis einer der Parteien vorgenommen werden.

Sicher gehen: die Reiserücktrittskostenversicherung

Wenn Sie eine Buchung absagen müssen, bedauern wir das sehr, Sie nicht bei uns begrüßen zu können. Wir hoffen sehr, dass wir die Ferienwohnung anderweitig vermieten können. Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts z. B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit - auch innerhalb der Familie - mögliche finanizielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte der ERGO Reiseversicherung

 

 

Bezahlung:

 

Bei Anreise in bar, gerne auch vorab per Überweisung.

 

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Stand Mai 2024